Wer den Schaden hat, sollte gut beraten sein!

Rufen Sie mich an

Ob Unfallgutachten, Schadensgutachten oder Wertgutachten. Sie können immer kurzfristig und flexibel einen Termin mit mir vereinbaren.

(05251) 7 33 88

Im Schadensfall

Ihr Partner im Schadensfall

Wenn ein Schaden entstanden ist, braucht man schnell kompetente Hilfe. Wir vom KFZ-Sachverständigenbüro Fecke in Paderborn bietet Ihnen zuverlässige Unterstützung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Infor­mationen, was im Falle eines Schadens zu tun ist. Rufen Sie uns ruhig an. Wir sind immer für sie erreichbar, um flexibel einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.



Sie hatten gerade einen Unfall und wissen nicht, was zu tun ist?

Unfall! Was nun?

  • Tief durchatmen und voll entspannt zurücklegen.
  • Das war der beste Mausklick seit Jahren!
  • Völlig unbesorgt können Sie der Zukunft ins Gesicht sehen.

Nun lernen Sie den Kfz-Sachverständigen kennen, der seit über 30 Jahren mit Autos zu tun hat: Erst als Kfz-Mechaniker mit der Reparatur von Autos, dann als Kfz-Meister für Fahrzeugtechnik mit der Konstruktion von Fahrwerken und crashsicheren Fahrzeugen, und nun seit 20 Jahren als freier Kfz-Sachverständiger für Unfallrekonstruktion und Unfallschadengutachter für die Geschädigten tätig ist. Es gibt keine überqualifizierten Kfz-Sachverständigen! Meistens steht die Schadenhöhe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualifikation. Frei nach dem Motto: Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß!

Und nun in Ruhe der Reihe nach:

  • War die Polizei da?
  • Haben Sie eine Unfallskizze gemacht?
  • Haben Sie Zeugenadressen notiert?
  • Haben Sie Schmerzen und waren bereits bei einem Unfallarzt?

Alles klar?

Ich wünsche Ihnen trotz Ihres Unfalls einen schönen Abend.

Mehr lesen

Sie hatten einen Unfall und ein Gutachten liegt bereits vor?

Kfz-Sachverständige und Gutachten

Achtung!

Jeder kann sich Kfz-Sachverständiger nennen und darf Kfz-Schaden­gutachten, Unfallgutachten und Wertgutachten erstellen. Kritisch wird es nur dann, wenn dieses Gutachten von irgend jemandem angezweifelt wird. Dann wird nach beruflicher Qualifikation, nach Anerkennung von irgend­einem Verband oder nach öffentlicher Bestellung und Vereidigung gefragt. Zur beruflichen Qualifikation genügt es, schon jahrelang irgendwo, vielleicht bei der Versicherung, als Kfz-Sachverständiger gearbeitet zu haben.

Freie Kfz-Sachverständige können durchaus von Versicherungen oder Werkstätten 'abhängige' Gutachter sein, die insgesamt das Fahrzeug "kaputt rechnen", den Schaden herunterrechnen oder eine Wertminderung vollkommen ausschließen. Die beiden großen Sachverständigen-Organisationen, die ihre Angestellten zu Kfz-Sachverständigen ernennen, sind durchaus in der Lage, Gutachten zu erstellen, die den Namen verdienen, jedoch hat jeder Gutachter seine Entscheidungsspielräume, die sicherlich auch von der Geschäftspolitik ihres Arbeitgebers anhängig sind.

Bekanntermaßen handelt es sich um einen "eingetragenen Verein", deren Vereinsmitglieder die regionalen Industrie-Großunternehmen sind und um eine "Aktiengesellschaft", deren Aktionäre unbekannt bzw. einige Versicherungen sind. Sinnvoll ist es natürlich, einen "Kfz-Meisterbrief" oder ein "Ing.-Diplom" in der Tasche zu haben.

Letzteres sind im allgemeinen die Voraussetzungen, die auch die IHK für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zugrunde legt, die Bewerber auf ihr kfz-spezifisches Wissen prüft und eine allg. personenbezogene nicht überprüfbare Eignung testiert. Dabei sollte auch die prüfende IHK vielleicht auf ihre "Unabhängigkeit" geprüft werden, denn die Versicherungen als Unternehmen sind selbst Mitglieder der IHK.

Zweifelsfreie und von niemanden zu überprüfende oder zu ernennende Kfz-Sachverständige dürften jedoch Dipl.-Ing. für Kfz-Technik sein, die technisch-analytisch ein Auto vollkommen durchdrungen haben und selbst an der Konstruktion und Entwicklung von Fahrzeugen mitgewirkt haben.

Die Kostenträger der Gutachten - die Haftpflichtversicherer- betrachten eine derartige Ausbildung als "überqualifiziert" und wünschen sich nur eingearbeitete Ex-Versicherungsvertreter als Gutachter, bestenfalls mit einer Techniker-Ausbildung oder mit einem Kfz-Meisterbrief.

Auch Empfehlungen der Versicherungen zu bestimmten Kfz-Sachverständigen-Büros sollten mit Vorsicht zu betrachten sein, denn diese liefern -durch Exclusiv-Verträge an Versicherungen gebunden- mehr Parteigutachten für Versicherungen als für den Geschädigten und empfehlen Reparaturwege, die möglicherweise fachlich nicht haltbar sind und ausgesprochen tendenziös sein können.

Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall die freie Wahl eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen.

Sie können niemals einen überqualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragen, weil es keine überqualifizierten Kfz-Sachverständigen gibt.

Der Beste ist gerade gut genug, wenn Sie nach der Reparatur wieder 180 km/h fahren wollen. Sie lassen Ihre Wirbelsäule ja auch nicht von einem Masseur begutachten sondern von einem Arzt, besser noch Orthopäde.

Sollten Sie nun unsicher sein, ob der "richtige Gutachter" den Fahrzeugschaden beurteilt hat, fragen Sie sich selbst oder bei diesem Gutachter nach, ob mit dem Geldbetrag, den dieses Gutachten aufweist:

  • die Betriebs-Sicherheit = Zustand von Kühler, Gebläse, Radlager, Antriebswellen etc.
  • die Verkehrs-Sicherheit= Zustand von Reifen, Felgen, Bremse, Lenkung, Achsaufhängungsteilen etc.
  • die Crash-Sicherheit = Zustand von Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbag, Sicherheitsgurten etc. wiederhergestellt werden kann?

Wurde Ihnen ein Nutzungsausfall zugesichert?
Wurde Ihnen kein Abzug für Wertverbesserungen zugemutet?
Wurde eine Wertminderung festgesetzt (entgegen der früheren Gesetzsprechung steht jetzt auch PKW älter als 5 Jahre und mit mehr als 100.000 km eine Wertminderung zu). Wurde die Schadenursache besprochen (Unklarheit der Schuldfrage oder Teilschuld bedingen eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird?
Wurden zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche die Fahrzeuggeschwindigkeiten beim Aufprall eingeschätzt?

Wenn Sie mehr als 1x mit "nein" geantwortet haben, dann hatten Sie den "Falschen" erwischt!

Es bleibt nur die sinnvolle Möglichkeit, wenn Sie nun Ihren Schaden minimieren wollen, das vorliegende Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.

Zuvor sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt befragen (Vorsicht: Fragen Sie ihn, ob er in der letzten Zeit mehrfach für irgendwelche Versicherungen als Anwalt tätig war), der Ihnen bestätigen wird, dass die Kosten für einen Gutachter Ihres Vertrauens nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Bestandteil des Schadens sind, den die unfallgegnerische Versicherung zu bezahlen hat.

Weitere juristische Infos darüber bei www.vks.org

Nun können Sie, falls Sie wirklich möchten, uns oder auch mir persönlich das Ihnen vorliegende Gutachten per Post zustellen, auch wenn Sie nicht im Kreis Paderborn wohnen.

Für den Kreis Paderborn und Büren sind wir die Gutachter, die Ihr Vertrauen verdienen und stehen Ihnen für alle verkehrs- und fahrzeugspezifischen Gutachten sowie:

  • Unfallschäden
  • Wertermittlung
  • Unfallrekonstruktion
  • Erstellung und Überprüfung von Gutachten

unter den u. a. Telefonnummer oder in unseren Büroräumen zur Verfügung. Wir kommen zu Ihnen.

Mit der Abtretung (die Versicherung muss unser Honorar bezahlen), die wir Ihnen zuschicken werden, werden wir unser Gegengutachten mit unserer Rechnung direkt Ihrem Rechtsanwalt zusenden.

Mehr lesen

Verschiedene Gutachter erstellen verschiedene Gutachten. Woran liegt das?

Ihre Interessen wahren!

Ihr Leben hängt primär ab von der Verkehrs- und Crash-Sicherheit Ihres Fahrzeugs und nur am Rande ist Ihr Geldbeutel betroffen.

Völlig unbesorgt können Sie der Zukunft ins Gesicht sehen.

Nun kennen Sie den Kfz-Sachverständigen, der seit über 30 Jahren mit Autos zu tun hat: Erst als Kfz-Mechaniker mit der Reparatur von Autos, dann als Kfz-Meister für Fahrzeugtechnik mit der Konstruktion von Fahrwerken und crashsicheren Fahrzeugen. und nun seit 20 Jahren als freier Kfz-Sachverständiger für Unfallrekonstruktion und Unfallschadengutachter für die Geschädigten tätig ist.

Es gibt keine überqualifizierten Kfz-Sachverständige!

Meistens steht die Schadenhöhe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualifikation. Frei nach dem Motto:
Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß!

Wir als versicherungs- und werkstattunabhängige Gutachter mit der Kompetenz als Diplom-Ingenieure für Fahrzeug-Technik vertreten nur Ihre Interessen! Insbesondere:

  • Ihre Interessen
  • im Falle einer Werkstattreparatur
  • oder
  • in Form eines Kurzgutachtens zum Nachweis der Reparaturdurchführung
  • oder
  • in Form einer Gutachtenüberprüfung eines Versicherungs-Gutachtens
  • Denn Sie
  • haben einen Anspruch nicht nur auf irgendeine Reparatur, sondern auch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes Ihres Fahrzeugs,
  • damit Sie
  • im Verkaufsfall keinen finanziellen Schaden erleiden und auch mit dem vollen Gefühl der Sicherheit und der technischen Zuverlässigkeit wie vor dem Unfall wieder Höchstgeschwindigkeiten und Langstrecken fahren können.

Wir werden die Schadensursache besprechen, weil Unklarheit bei der Schuldfrage oder Teilschuld eine jetzt noch mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht bedingen, zwecks einer späteren Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird, d.h. vor der Reparatur werden wir das Fahrzeug beweissichernd aus allen Blickwinkeln fotografisch dokumentieren und die Fahrgeschwindigkeiten des Gegners einschätzen!

Wir werden zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche die Fahrzeuggeschwindigkeiten beim Aufprall einschätzen!

Wir werden die Fragen zur Sicherung Ihres Eigentums in unserem Gutachten begründet beantworten: Durch den von uns gewählten Reparaturweg und Reparaturumfang

  • wird die Betriebs-Sicherheit wieder hergestellt! Wie ist der Zustand von Kühler, Gebläse, Radlager, Antriebswellen etc.?
  • wird die Verkehrs-Sicherheit wieder hergestellt! Wie ist der Zustand von Reifen, Felgen, Bremse, Lenkung, Achsaufhängungsteilen etc.?
  • wird die Crash-Sicherheit wieder hergestellt! Wie ist der Zustand von Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbag, Sicherheitsgurten etc.?

Wir werden den Nutzungsausfall pro Reparaturtag festsetzen!

Wir werden nur die Abzüge für Wertverbesserungen festsetzen, die Verschleißteile betreffen (Reifen, Stoßdämpfer, Auspuff, Batterie etc.!

Wir werden eine Wertminderung festsetzen, falls Ihr Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist und weniger als 100.000 km gefahren wurde! Auch bei einer 100%-igen Reparatur entsteht eine Wertminderung, weil Ihr Fahrzeug als "Unfallfahrzeug" betrachtet werden kann.

Wir empfehlen eine Abrechnung des Schadens nach Gutachtenhöhe und eine Reparatur in Eigenregie (Nutzen Sie den freien Wettbewerb!). Wir müssen zwar die Preise einer Vertragswerkstatt kalkulieren, jedoch auch preisgünstigere "Normalwerkstätten" liefern erstklassige Handwerksarbeit.

Oder klicken Sie an für den Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe: www.vks.org

Hinweis für Berufskollegen: Sie sind herzlich eingeladen, sich hier eintragen zu lassen, so Sie sich als versicherungs- und werkstatt-unabhängiger Kfz-Sachverständiger betrachten, über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügen und in ähnlicher Weise die Interessen der Unfallgeschädigten vertreten. Sobald Sie alle Voraussetzungen für eine Verbandsaufnahme erfüllt und die Aufnahmeprüfung absolviert haben, nehmen wir Sie in die VKS-Seiten auf.

Mehr lesen

Informationen für heute und morgen?

Ihre Interessen wahren!

Ihr Leben hängt primär ab von der Verkehrs- und Crash-Sicherheit Ihres Fahrzeugs und nur am Rande ist Ihr Geldbeutel betroffen.

Völlig unbesorgt können Sie der Zukunft ins Gesicht sehen.

Nun kennen Sie mit Ludger Fecke in Paderborn den Kfz-Sachverständigen, der seit über 30 Jahren mit Autos zu tun hat: Erst als Kfz-Mechaniker mit der Reparatur von Autos, dann als Kfz-Meister für Fahrzeugtechnik mit der Konstruktion von Fahrwerken und crashsicheren Fahrzeugen. und nun seit 20 Jahren als freier Kfz-Sachverständiger für Unfallrekonstruktion und Unfallschadengutachter für die Geschädigten tätig ist.

Es gibt keine überqualifizierten Kfz-Sachverständige!

Meistens steht die Schadenhöhe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualifikation. Frei nach dem Motto:
Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß!

Wir als versicherungs- und werkstattunabhängige Gutachter mit der Kompetenz als Diplom-Ingenieure für Fahrzeug-Technik vertreten nur Ihre Interessen! Insbesondere

  • Ihre Interessen
  • im Falle einer Werkstattreparatur
  • oder
  • in Form eines Kurzgutachtens zum Nachweis der Reparaturdurchführung
  • oder
  • in Form einer Gutachtenüberprüfung eines Versicherungs-Gutachtens
  • Denn Sie
  • haben einen Anspruch nicht nur auf irgendeine Reparatur, sondern auch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes Ihres Fahrzeugs,
  • damit Sie
  • im Verkaufsfall keinen finanziellen Schaden erleiden und auch mit dem vollen Gefühl der Sicherheit und der technischen Zuverlässigkeit wie vor dem Unfall wieder Höchstgeschwindigkeiten und Langstrecken fahren können.

Wir werden die Schadensursache besprechen, weil Unklarheit bei der Schuldfrage oder Teilschuld dazu führen kann, dass später von der Gegenseite etwas anderes behauptet wird als vorher. Zwecks einer möglichst sicheren Unfallrekonstruktion werden wir deshalb das Fahrzeug vor der Reparatur beweissichernd aus allen Blickwinkeln fotografisch dokumentieren und die Fahrgeschwindigkeiten des Gegners einschätzen.

Wir werden zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche die Fahrzeuggeschwindigkeiten beim Aufprall einschätzen!

Wir werden die Fragen zur Sicherung Ihres Eigentums in unserem Gutachten begründet beantworten: Durch den von uns gewählten Reparaturweg und Reparaturumfang

  • wird die Betriebs-Sicherheit wieder hergestellt! Wie ist der Zustand von Kühler, Gebläse, Radlager, Antriebswellen etc.?
  • wird die Verkehrs-Sicherheit wieder hergestellt! Wie ist der Zustand von Reifen, Felgen, Bremse, Lenkung, Achsaufhängungsteilen etc.?
  • wird die Crash-Sicherheit wieder hergestellt! Wie ist der Zustand von Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbag, Sicherheitsgurten etc.?

Wir werden den Nutzungsausfall pro Reparaturtag festsetzen !

Wir werden nur die Abzüge für Wertverbesserungen festsetzen, die Verschleißteile betreffen (Reifen, Stoßdämpfer, Auspuff, Batterie etc.!

Für die Ermittlung einer Wertverminderung ist das Fachwissen eines KFZ-Sachverständigen unerlässlich. Auch bei einer 100-%-igen Reparatur entsteht eine Wertminderung, weil Ihr Fahrzeug als "Unfallfahrzeug" betrachtet werden kann.

Wir empfehlen eine Abrechnung des Schadens nach Gutachtenhöhe und eine Reparatur in Eigenregie (Nutzen Sie den freien Wettbewerb!). Wir müssen zwar die Preise einer Vertragswerkstatt kalkulieren, jedoch auch preisgünstigere "Normalwerkstätten" liefern erstklassige Handwerksarbeit.

Oder klicken Sie an für den Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe: www.vks.org

Hinweis für Berufskollegen: Sie sind herzlich eingeladen, sich hier eintragen zu lassen, so Sie sich als versicherungs- und werkstatt-unabhängiger Kfz-Sachverständiger betrachten, über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügen und in ähnlicher Weise die Interessen der Unfallgeschädigten vertreten. Sobald Sie alle Voraussetzungen für eine Verbandsaufnahme erfüllt und die Aufnahmeprüfung absolviert haben, nehmen wir Sie in die VKS-Seiten auf.

Mehr lesen

Worauf Sie bei dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges achten sollten?


Gebrauchtwagen
Vor Ihrer Gebrauchtwagen-Entscheidung sollten Sie sich unverbindlich beraten lassen!

Wir empfehlen:
Unangenehme Überraschungen lassen sich bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat vermeiden! Finden Sie derartige Texte vertrauenserweckend?
"Das Fahrzeug ist gebraucht und wird, wie gesehen und Probe gefahren, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft".

Erweitern Sie Ihren Kfz-Kaufvertrag um die zugesicherten Eigenschaften:

Das Fahrzeug ist unfallfrei und sowohl verkehrs- als auch antriebstechnisch einwandfrei, d. h. es sind keine Mängel mit v. g. Sinn bekannt.

Besondere Vereinbarungen:
Das Fahrzeug wird bis zum _______ einer Inspektion und einer Vermessung in einer Fach-Werkstatt unterzogen.

Werden dabei Abweichungen der zugesicherten Eigenschaften festgestellt, kommt der Kaufvertrag nicht zustande und die bisher entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Werden dabei keine Abweichungen der zugesicherten Eigenschaften festgestellt, übernimmt der Käufer die entstandenen Kosten und der Kaufvertrag kommt wie nachstehend zustande, eine Ummeldung im Kfz-Brief erfolgt.

Bevor Sie jedoch alles abschreiben, laden Sie sich unseren Vertragsentwurf von unserer Seite.

Denken Sie daran:
Sie und Ihre Familie wollen mit diesem Fahrzeug 120 oder 190 km/h fahren. Sie haben nichts verloren, wenn der Verkäufer dieser Vertragsänderung nicht zustimmt.

Zusatzempfehlung:
Lassen Sie sich von einem Kfz-Sachverständigen des KFZ-Sachverständigenbüro Fecke in Paderborn beraten, wenn Sie 2.000 - 12.000 Euro für einen Gebrauchtwagen ausgeben wollen. Wir sind in gesamt Ostwestfalen für Sie da.

Mehr lesen